Wenn Ihr Haus vor 1978 gebaut ist, gehört es wahrscheinlich
zu den ca. 80% des energisch veralteten Wohnungsbestandes in Deutschland,
soweit es noch nicht wärmetechnisch saniert wurden. Auch braucht es evtl.
das Dreifache der Heizenergie eines vergleichbaren Niedrig-Energie-Hauses
und wird deshalb bald an Wert verlieren.
Ein Beispiel für eine Mehrwert-Modernisierung finden Sie
hier.
Hier unser Angebot:
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Die Wärmeschutzverordnungen aus den Jahren 1977, 1984 und 1995 reduzierten
den Heizwärmeverbrauch eines Hauses schrittweise auf ca. 70 – 100 kWh/m2a.
Die Energiesparverordnung setzt diesen Wert nochmals herab – das sog. „Niedrig-Energie-Hauses“
(NEH) wird zum Mindeststandard.
Was ist Niedrigenergiehaus-Standard?
Der Begriff bezeichnet ein Gebäude mit einem deutlich verringerten Heizwärmebedarf.
Es zeichnet sich im wesentlichen durch eine sehr gute Wärmedämmung und eine
dichte und trockene Gebäudehülle aus. Die Energiesparverordnung bezieht
neben dem Heizwärmebedarf auch die Heizungsanlage und den verwendeten Energieträger
(Öl, Gas, Strom, Solar…) mit ein und führt als neue Bezugsgröße den Primärenergiebedarf
ein. Die Energiesparverordnung definiert das Niedrigenergiehaus mit einem
Jahresheizwärmebedarf von ca. 70 kWh/m2a. Der Primärenergiebedarf ist erst
mit der Festlegung der Heizanlage ermittelbar. Für Heizungen, die älter
als 25 Jahre sind, und für schlecht gedämmte Gebäude wird es erstmals Nachrüstpflichten
geben. Durch ein umfassendes Paket von energetisch wirksamen Modernisierungsmaßnahmen
lässt sich auch bei Altbauten ein äußerst niedriger Energieverbrauch erreichen,
der dem NEH-Standard sehr nahe kommt oder ihn sogar übertrifft. Damit lässt
sich Jahr für Jahr viel Geld einsparen. Der Staat gibt dazu Fördergelder
für energetisch wirksame Modernisierungsmaßnahmen.